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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:gebuehrenmaengel_und_ruecknahme

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Gebührenmängel und Rücknahme

Artikel 14 (3) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erläutert die Folgen von nicht gezahlten Gebühren für die internationale Anmeldung.

Artikel 14 (3)(a) PCT → Rücknahme der Anmeldung bei Nichtzahlung aller Gebühren
Beschreibt die Rücknahme der internationalen Anmeldung, wenn keine Gebühren für Bestimmungsstaaten gezahlt wurden.

Artikel 14 (3)(b) PCT → Rücknahme der Bestimmung einzelner Staaten bei Teilzahlung
Erläutert die Rücknahme der Bestimmung einzelner Staaten, wenn Gebühren nur teilweise gezahlt wurden.

siehe auch

Artikel 14 PCT → Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung
Beschreibt die Verfahren bei bestimmten Mängeln der internationalen Anmeldung.

pct/gebuehrenmaengel_und_ruecknahme.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/14 07:41 von mfreund