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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:bestellung_eines_anwalts_oder_gemeinsamen_vertreters

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Bestellung eines Anwalts oder gemeinsamen Vertreters

Regel 90.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Verfahren zur Bestellung eines Anwalts oder gemeinsamen Vertreters.

Regel 90.4 a) PCT → Verfahren zur Bestellung eines Anwalts
Beschreibt das Verfahren zur Bestellung eines Anwalts.

Regel 90.4 b) PCT → Einreichung der Vollmacht
Regelt die Einreichung der Vollmacht bei verschiedenen Behörden.

Regel 90.4 c) PCT → Gültigkeit der Vollmacht bei Mängeln
Beschreibt die Gültigkeit der Vollmacht bei Mängeln.

Regel 90.4 d) PCT → Verzicht auf gesonderte Vollmacht
Regelt den Verzicht auf die Einreichung einer gesonderten Vollmacht.

Regel 90.4 e) PCT → Erfordernis der Vollmacht bei Zurücknahmeerklärung
Beschreibt das Erfordernis der Vollmacht bei Einreichung einer Zurücknahmeerklärung.

siehe auch

Regel 90 PCT → Anwälte und gemeinsame Vertreter
Regelt die Bestellung von Anwälten und gemeinsamen Vertretern im Rahmen des PCT-Verfahrens.

pct/bestellung_eines_anwalts_oder_gemeinsamen_vertreters.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:24 von mfreund