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pct:aufforderung_durch_die_mit_der_internationalen_vorlaeufigen_pruefung_beauftragte_behoerde

finanzcheck24.de

Aufforderung durch die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde

Regel 58bis.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Aufforderung zur Zahlung von Gebühren und die Fristverlängerung.

Regel 58bis.1(a) PCT → Aufforderung zur Zahlung bei unzureichendem Betrag
Beschreibt die Aufforderung zur Zahlung, wenn der gezahlte Betrag unzureichend ist.

Regel 58bis.1(b) PCT → Folgen der Nichtzahlung innerhalb der Frist
Regelt die Folgen, wenn der Anmelder die Gebühren nicht innerhalb der Frist zahlt.

Regel 58bis.1(c) PCT → Zahlung vor der Aufforderung
Beschreibt die Behandlung von Zahlungen, die vor der Aufforderung eingehen.

Regel 58bis.1(d) PCT → Zahlung vor der Erklärung des Antrags als nicht gestellt
Regelt die Behandlung von Zahlungen, die vor der Erklärung des Antrags als nicht gestellt eingehen.

siehe auch

Regel 58bis PCT → Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.

pct/aufforderung_durch_die_mit_der_internationalen_vorlaeufigen_pruefung_beauftragte_behoerde.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 09:19 von mfreund