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Regel 58bis.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Aufforderung zur Zahlung von Gebühren und die Fristverlängerung.
Regel 58bis.1(a) PCT → Aufforderung zur Zahlung bei unzureichendem Betrag
Beschreibt die Aufforderung zur Zahlung, wenn der gezahlte Betrag unzureichend ist.
Regel 58bis.1(b) PCT → Folgen der Nichtzahlung innerhalb der Frist
Regelt die Folgen, wenn der Anmelder die Gebühren nicht innerhalb der Frist zahlt.
Regel 58bis.1(c) PCT → Zahlung vor der Aufforderung
Beschreibt die Behandlung von Zahlungen, die vor der Aufforderung eingehen.
Regel 58bis.1(d) PCT → Zahlung vor der Erklärung des Antrags als nicht gestellt
Regelt die Behandlung von Zahlungen, die vor der Erklärung des Antrags als nicht gestellt eingehen.
Regel 58bis PCT → Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.
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