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Regel 58bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.
Regel 58bis.1 PCT → Aufforderung durch die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
Beschreibt die Aufforderung zur Zahlung von Gebühren und die Fristverlängerung.
Regel 58bis.2 PCT → Gebühr für verspätete Zahlung für die internationalen vorläufigen Prüfung
Regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
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