Anzeigen:
§ 9a (3) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Wirkung des Patents auf genetische Informationen in Erzeugnissen.
Betrifft das Patent ein Erzeugnis, das auf Grund einer Erfindung aus einer genetischen Information besteht oder sie enthält, so erstrecken sich die Wirkungen von § 9 [→ Wirkung des Patents] auf jedes Material, in das dieses Erzeugnis Eingang findet und in dem die genetische Information enthalten ist und ihre Funktion erfüllt. § 1a Abs. 1 [→ Biotechnologische Erfindungen] bleibt unberührt.
§ 9a PatG → Wirkung des Patents bezüglich biologischem Material
Beschreibt die Wirkung des Patents auf biologisches Material und genetische Informationen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de