Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:sachpruefung

finanzcheck24.de

Sachprüfung

Im Patentrecht bezeichnet der Begriff „Sachprüfung“ die inhaltliche Prüfung einer Patentanmeldung [§ 45 (2) PatG → Prüfung der Patentfähigkeit ], die über die formalen Anforderungen [§ 45 (1) PatG → Formalprüfung] hinausgeht.

siehe auch

§ 45 (2) PatG → Prüfung der Patentfähigkeit
Die Prüfungsstelle benachrichtigt den Patentsucher, wenn keine patentfähige Erfindung vorliegt, und fordert eine Stellungnahme.

patentrecht/sachpruefung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/22 07:49 von mfreund