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patentrecht:rechtsbestand_eines_patents

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Rechtsbestand eines Patents

Der Rechtsbestand eines Patents bezeichnet dessen rechtliche Gültigkeit und Wirksamkeit im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen. Dazu gehören insbesondere die Patentfähigkeit, also die Neuheit, die erfinderische Tätigkeit und die gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung. Zudem muss das Patent die Erfindung so klar und vollständig offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann, und darf den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung nicht überschreiten.

Der Rechtsbestand eines Patents wird in Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren überprüft, wenn Zweifel an diesen Voraussetzungen bestehen. Wird festgestellt, dass ein Patent diese Anforderungen nicht erfüllt, kann es ganz oder teilweise für nichtig erklärt werden.

Es ist umstritten, ob der Rechtsbestand eines Patents Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein kann [ → Entscheidung über den Rechtbestand eines Patents als Gegenstand einer Schiedsvereinbarung].

siehe auch

Patent

patentrecht/rechtsbestand_eines_patents.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/24 00:24 von mfreund