Anzeigen:
§ 11 Nr. 2a des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Ausnahme für die Nutzung biologischen Materials.
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf die Nutzung biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte;
§ 11 PatG → Beschränkungen der Wirkung des Patents
Beschreibt die Beschränkungen der Wirkung des Patents, bei denen die Rechte des Patentinhabers nicht greifen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de