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Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2 [→ Nachveröffentlichte Patentanmeldungen], so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.
§ 1 (1) PatG → Erfinderische Tätigkeit, Patentfähigkeit
§ 4 S. 1 PatG → Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit
§§ 1 bis 25 PatG → Das Patent
PatG → Patentgesetz
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