Anzeigen:
Unterzeichnen Angestellte für ihren anmeldenden Arbeitgeber, so ist die Zeichnungsbefugnis glaubhaft zu machen; auf beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Unterzeichner hinterlegte Angestelltenvollmachten ist unter Angabe der hierfür mitgeteilten Kennnummer hinzuweisen.
§ 34 (3) Nr. 2 PatG → Erteilungsantrag
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de