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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:einspruchserkaerung

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Einspruchserkärung

§ 59 (1) S. 2 PatG

Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen.

siehe auch

§§ 59 bis 64 PatG → Einspruchsverfahren
§§ 34 bis 64 PatG → Verfahren vor dem Patentamt
PatG → Patentgesetz

patentrecht/einspruchserkaerung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 06:19 von mfreund