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Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:wiedergabe_der_marke_auf_einem_datentraeger

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Wiedergabe der Marke auf einem Datenträger

§ 8 (5) MarkenV

Die Wiedergabe der Marke kann zusätzlich auf einem Datenträger eingereicht werden. Der Datenträger muss lesbar sein und darf keine Viren oder sonstigen schädlichen Programme enthalten. Andernfalls kann der Datenträger nicht verwendet werden. Die beim Deutschen Patent- und Markenamt lesbaren Datenträgerformate werden auf der Internetseite www.dpma.de bekannt gegeben. Die Darstellungen sind als einzelne Dateien auf dem Stammverzeichnis eines leeren Datenträgers abzulegen.

§ 8 (1) MarkenV → Grafische Wiedergabe der Bildmarke
§ 8 (2) MarkenV → Dauerhaftigkeit der Wiedergabe einer Bildmarke
§ 8 (3) MarkenV → Formerfordernisse für die Wiedergabe einer Bildmarke
§ 8 (4) MarkenV → Stellung der Marke
§ 8 (6) MarkenV → Beschreibung der Bildmarke

§ 8 (5) Nr. 1 MarkenV

Folgende Grafikformatierungen werden akzeptiert:

Grafikformat JPEG (*.jpg)
Auflösung Bei Breitformat in der Breite Mindestens 945, höchstens 1890 Bildpunkte (Pixel)
Bei Hochformat in der Höhe Mindestens 945, höchstens 1890 Bildpunkte(Pixel)
Farbraum sRGB
Farbtiefe Farbbild 24 Bit/p
schwarz-weiß 8 Bit/p
Graustufen 8 Bit/p

Die Datei darf nicht größer als 1 Megabyte sein. Gepackte und komprimierte Dateien werden vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht bearbeitet.

§ 8 (5) Nr. 2 MarkenV

Auf der Oberfläche des Datenträgers sind maschinell oder in Blockschrift folgende Angaben anzubringen:
a) der Name des Anmelders,
b) die Marke, soweit möglich,
c) der Vertreter, soweit bestellt,
d) die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
e) das interne Geschäftszeichen des Anmelders oder seines Vertreters, soweit vorhanden, und
f) der Zeitpunkt der Markenanmeldung, zu der der Datenträger gehört.
Die Beschriftung darf die Lesbarkeit des Datenträgers nicht beeinträchtigen. Datenträger mit Etiketten werden vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht bearbeitet.

siehe auch

§§ 2 - 18 MarkenV → Anmeldungen
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht

markenrecht/wiedergabe_der_marke_auf_einem_datentraeger.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1