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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:stellung_der_marke

finanzcheck24.de

Stellung der Marke

§ 8 (4) MarkenV

Die richtige Stellung der Marke ist durch den Vermerk „oben“ abgesetzt oberhalb der Darstellung auf jeder Wiedergabe zu kennzeichnen, soweit sich dies nicht von selbst ergibt.

§ 8 (1) MarkenV → Grafische Wiedergabe der Bildmarke
§ 8 (2) MarkenV → Dauerhaftigkeit der Wiedergabe einer Bildmarke
§ 8 (3) MarkenV → Formerfordernisse für die Wiedergabe einer Bildmarke
§ 8 (5) MarkenV → Wiedergabe der Marke auf einem Datenträger
§ 8 (6) MarkenV → Beschreibung der Bildmarke

siehe auch

§§ 2 - 18 MarkenV → Anmeldungen
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht

markenrecht/stellung_der_marke.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1