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Die Eintragung einer Marke wird ferner auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn der Inhaber der Marke nicht mehr die in § 7 [→ Inhaberschaft] genannten Voraussetzungen erfüllt.
§ 49 (1) MarkenG → Verfall wegen Nichtbenutzung
§ 49 (2) Nr. 1 MarkenG → Verfall wegen Umwandlung zur gebräuchlichen Bezeichnung
§ 49 (2) Nr. 2 MarkenG → Verfall wegen täuschender Benutzung
§ 49 (2) Nr. 3 MarkenG → Verfall wegen Wegfalls des Inhabers
§§ 48 - 55 MarkenG → Verzicht, Verfall und Nichtigkeit, Löschungsverfahren
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
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