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Wird ein Antrag auf Löschung gestellt oder wird ein Löschungsverfahren von Amts wegen eingeleitet, so unterrichtet das Patentamt den Inhaber der eingetragenen Marke hierüber.
§ 54 (2) S. 2 MarkenG → Löschung mangels Widerspruch gegen den Löschungsantrag
§ 54 (2) S. 3 MarkenG → Widerspruch gegen den Löschungsantrag
§ 54 (1) MarkenG → Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse
§ 54 MarkenG, § 53 MarkenV → Löschungsantrag
§§ 48 - 55 MarkenG → Verzicht, Verfall und Nichtigkeit, Löschungsverfahren
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht, Löschungsverfahren
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