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Der Antrag auf Löschung einer Marke wegen Verfalls nach § 53 Abs. 1 [→ Löschung durch das Patentamt wegen Verfalls] des Markengesetzes soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts gestellt werden.
In dem Antrag sind anzugeben:
§§ 41 - 42 MarkenV → Löschung
§§ 29 - 42 MarkenV (Teil 4) → Einzelne Verfahren
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht
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