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Gegen die Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen findet, soweit gegen sie nicht die Erinnerung gegeben ist (§ 64 Abs. 1), die Beschwerde an das Patentgericht statt.
§ 66 (1) S. 2 MarkenG → Beschwerdeberechtigung
§ 66 (1) S. 3 MarkenG → Aufschiebende Wirkung der Beschwerde
§ 66 (2) MarkenG → Beschwerdefrist
§ 66 (3) MarkenG → Beschwerde im Falle verfristeter Erinnerung
§ 66 (4) MarkenG → Erfordernis der Abschriften im Beschwerdeverfahren
§ 66 (5) MarkenG → Abhilfe der Beschwerde
Nr. 400 000 PatKostG → Beschwerdegebühr
§ 70 MarkenG → Entscheidung über die Beschwerde
→ Gegenstand der Beschwerde
→ Durchgriffsbeschwerde
§§ 66 - 82 MarkenG → Verfahren vor dem Patentgericht oder Beschwerdeverfahren
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Beschluss
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