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kartellrecht:kartellrecht

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Kartellrecht

Das Kartellrecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts. Es zielt darauf ab, den fairen und freien Wettbewerb auf dem Markt zu gewährleisten und den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern. Es regelt unter anderem die Bildung von Kartellen, also Absprachen oder Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern sollen, wie zum Beispiel Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder Produktionsbeschränkungen.

GWB → Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Regelt die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb in Deutschland, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten und unlautere Praktiken zu verhindern.

Europäisches Kartellrecht
Teil des EU-Wettbewerbsrechts und zielt darauf ab, den freien und fairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts der Europäischen Union zu gewährleisten.

siehe auch

Wettbewerbsrecht
Der Teil des Wirtschaftsrechts, der die fairen und lauteren Regeln für den Wettbewerb zwischen Unternehmen regelt und schützt.

kartellrecht/kartellrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/08 06:53 von mfreund