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Das Europäische Kartellrecht ist ein Teil des EU-Wettbewerbsrechts und zielt darauf ab, den freien und fairen Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts der Europäischen Union zu gewährleisten. Es umfasst Regelungen, die Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen verhindern und den Missbrauch von Marktmacht unterbinden sollen. Die wichtigsten Regelungen finden sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere in den Artikeln 101 und 102 AEUV.
Artikel 101 AEUV → Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen zwischen Unternehmen
Untersagt Vereinbarungen und Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb im Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen.
Artikel 102 AEUV → Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
Verbietet Unternehmen die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Binnenmarkt, wenn dies den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt.
→ Anwendbarkeit des EU-Kartellrechts
→ Ausnahmeregelungen
→ Folgen kartellrechtlicher Verstöße
→ Kartellrecht
Teil des Wettbewerbsrechts, das darauf abzielt, den fairen und freien Wettbewerb auf dem Markt zu gewährleisten und den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.
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