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grundrecht:onlinezugangsgesetz

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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dies betrifft auch die Justiz, die ihre Dienstleistungen zunehmend online verfügbar machen soll. Dazu gehören etwa die Einreichung von Klagen, Anträgen oder Beschwerden über Online-Plattformen [→ Elektronischer Rechtsverkehr].

siehe auch

Digitalisierung der Justiz
Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.

grundrecht/onlinezugangsgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 09:29 von mfreund