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grundrecht:oeffentliche_koerperschaft

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Öffentliche Körperschaft

Eine öffentliche Körperschaft [→ Körperschaft des öffentlichen Rechts] ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die öffentliche Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit [→ Gesellschaft] wahrnimmt und dabei staatliche Befugnisse [→ Staat] ausübt, wie etwa Gemeinden, Universitäten oder Berufsverbände.

siehe auch

Öffentliches Recht
Bildet neben dem Privatrecht eine der beiden Hauptkategorien des Rechts. Es regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern oder anderen öffentlichen Akteuren.

grundrecht/oeffentliche_koerperschaft.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 19:48 von mfreund