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grundrecht:hoheitsbefugnisse

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Hoheitsbefugnisse

Hoheitsbefugnisse sind besondere Befugnisse, die staatlichen Stellen [→ Bundesbehörden] zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben verliehen werden. Diese Befugnisse ermöglichen es ihnen, einseitig verbindliche Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen, wie zum Beispiel den Erlass von Verwaltungsakten (z.B. Baugenehmigungen), die Durchführung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Zwangsvollstreckungen) und die Verhängung von Sanktionen (z.B. Bußgelder). Hoheitsbefugnisse sind ein wesentliches Merkmal der öffentlichen Verwaltung und dienen der Durchsetzung des öffentlichen Rechts sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

siehe auch

grundrecht/hoheitsbefugnisse.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/15 05:26 von mfreund