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grundrecht:voelkerrechtlicher_vertrag

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Völkerrechtlicher Vertrag

Ein völkerrechtlicher Vertrag ist eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten oder internationalen Organisationen, die durch das Völkerrecht geregelt ist. Völkerrechtliche Verträge regeln verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit, wie etwa Handel, Sicherheit, Umwelt oder Menschenrechte.

An der Spitze der Rechtsordnung der Europäischen Union stehen die Verträge der Europäischen Union [→ Primärrecht der Europäischen Union], wie der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Daneben gibt es völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug, wie das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ), das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht, sowie das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht.

Ein Zustimmungsgesetz ist ein Gesetz, das vom Parlament verabschiedet werden muss, um einem völkerrechtlichen Vertrag oder einer anderen staatlichen Maßnahme, die das Grundgesetz betrifft oder Rechte der Bürger berührt, rechtliche Gültigkeit zu verleihen. Es dient insbesondere dazu, dass internationale Verträge, die in das nationale Recht eingreifen, erst durch eine parlamentarische Zustimmung verbindlich werden.

siehe auch

Völkerrecht
Ein System von Rechtsnormen, das die Beziehungen und das Verhalten von Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten auf internationaler Ebene regelt.

grundrecht/voelkerrechtlicher_vertrag.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 19:51 von mfreund