Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

eu:beweise

finanzcheck24.de

Beweise

Artikel 6 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums regelt die Vorlage und Sicherung von Beweismitteln zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Art. 6 (1) Richtlinie 2004/48/EG → Anordnung zur Vorlage von Beweismitteln
Ermöglicht den Gerichten, die Vorlage von Beweismitteln durch die gegnerische Partei anzuordnen.

Art. 6 (2) Richtlinie 2004/48/EG → Übermittlung von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen
Erlaubt die Anordnung der Übermittlung von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen bei gewerblichen Rechtsverletzungen.

siehe auch

Richtlinie 2004/48/EG, Kapitel II, Abschnitt 2 → Beweise
Regelt die Vorlage und Sicherung von Beweismitteln zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

eu/beweise.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 09:26 von mfreund