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Artikel 6 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt den Sitz der Europäischen Patentorganisation und des Europäischen Patentamts fest.
Artikel 6 (1) EPÜ → Sitz der Europäischen Patentorganisation
Legt fest, dass die Europäischen Patentorganisation in München ansässig ist.
Artikel 6 (2) EPÜ → Sitz des Europäischen Patentamts
Legt fest, dass das Europäische Patentamt in München ansässig ist und eine Zweigstelle in Den Haag hat.
EPÜ, Teil 1, Kapitel II → Die Europäische Patentorganisation
Beschreibt die Struktur und Aufgaben der Europäischen Patentorganisation, einschließlich ihrer Rechtsstellung, ihres Sitzes und der Schaffung von Dienststellen des Europäischen Patentamts.
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