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Artikel 6 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass das Europäische Patentamt in München ansässig ist und eine Zweigstelle in Den Haag hat.
Das Europäische Patentamt befindet sich in München. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.
Artikel 6 EPÜ → Sitz der Organisation
Legt den Sitz der Europäischen Patentorganisation fest.
Artikel 6 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass das Europäische Patentamt sich in München befindet und eine Zweigstelle in Den Haag hat.
Das Europäische Patentamt befindet sich in München. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.
Artikel 6 EPÜ → Sitz
Beschreibt den Sitz der Organisation und des Europäischen Patentamts.
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