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ep:sitz_des_europaeischen_patentamts

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Sitz des Europäischen Patentamts

Artikel 6 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, dass das Europäische Patentamt in München ansässig ist und eine Zweigstelle in Den Haag hat.

Artikel 6 (2) EPÜ

Das Europäische Patentamt befindet sich in München. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.

siehe auch

Artikel 6 EPÜ → Sitz der Organisation
Legt den Sitz der Europäischen Patentorganisation fest.

Sitz des Europäischen Patentamts

Artikel 6 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass das Europäische Patentamt sich in München befindet und eine Zweigstelle in Den Haag hat.

Artikel 6 (2) EPÜ

Das Europäische Patentamt befindet sich in München. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag.

siehe auch

Artikel 6 EPÜ → Sitz
Beschreibt den Sitz der Organisation und des Europäischen Patentamts.

ep/sitz_des_europaeischen_patentamts.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 (Externe Bearbeitung)