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Die Organisation besitzt Rechtspersönlichkeit.
Die Organisation besitzt in jedem Vertragsstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern sowie vor Gericht stehen.
Der Präsident des Europäischen Patentamts vertritt die Organisation.
Artikel 5-9 EPÜ → Die Europäische Patentorganisation
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de