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Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln, wann Zahlungen im automatischen Abbuchungsverfahren als eingegangen gelten und welche Besonderheiten es gibt.
5.1 VAA → Eingang von Zahlungen in europäischen und PCT-Verfahren
Regelt den Zeitpunkt, zu dem Zahlungen in europäischen und PCT-Verfahren als eingegangen gelten.
5.2 VAA → Eingang der Weiterbehandlungsgebühr
Regelt, wann die Weiterbehandlungsgebühr als eingegangen gilt.
5.3 VAA → Nicht erfasste Gebühren bei versäumten Handlungen
Bestimmt, welche Gebühren bei versäumten Handlungen nicht vom automatischen Abbuchungsverfahren erfasst werden.
VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.
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