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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:inhalt_und_form_der_patentschrift

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Inhalt und Form der Patentschrift

Regel 73 (1) AO EPÜ

Die europäische Patentschrift enthält die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen. Außerdem wird darin die Frist für den Einspruch gegen das europäische Patent angegeben.

Regel 73 (2) AO EPÜ

Der Präsident des Europäischen Patentamts bestimmt, in welcher Form die Patentschrift veröffentlicht wird und welche Angaben sie enthält.

Regel 73 (3) AO EPÜ

In der Patentschrift werden die benannten Vertragsstaaten angegeben.

siehe auch

Inhalt und Form der Patentschrift

Regel 73 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt den Inhalt und die Form der Patentschrift.

Regel 73 (1) EPÜ → Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen
Die europäische Patentschrift enthält die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen.

Regel 73 (2) EPÜ → Form der Veröffentlichung
Der Präsident des Europäischen Patentamts bestimmt, in welcher Form die Patentschrift veröffentlicht wird und welche Angaben sie enthält.

Regel 73 (3) EPÜ → Benannte Vertragsstaaten
In der Patentschrift werden die benannten Vertragsstaaten angegeben.

siehe auch

AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt.

ep/inhalt_und_form_der_patentschrift.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1