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Regel 96 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt den Inhalt und die Form der geänderten europäischen Patentschrift.
Die geänderte europäische Patentschrift enthält die Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen in der geänderten Fassung. Regel 73 Absätze 2 und 3 [→ Inhalt und Form der Patentschrift] und Regel 74 [→ Urkunde über das europäische Patent sind anzuwenden.
AO EPÜ, Teil 5, Kapitel II → Beschränkungs- und Widerrufsverfahren
In diesem Kapitel werden die Verfahren zur Beschränkung oder zum Widerruf europäischer Patente behandelt. Es umfasst die Zuständigkeit für das Verfahren, die Anforderungen an den Antrag und die Entscheidung über den Antrag sowie die Form der geänderten europäischen Patentschrift.
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