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Regel 74 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Ausstellung der Urkunde über das europäische Patent.
Sobald die europäische Patentschrift veröffentlicht worden ist, stellt das Europäische Patentamt dem Patentinhaber die Urkunde über das europäische Patent aus. Der Präsident des Europäischen Patentamts bestimmt den Inhalt und die Form der Urkunde sowie die Art und Weise, wie sie übermittelt wird, und legt fest, in welchen Fällen eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist.
AO EPÜ, Teil 4, Kapitel V → Europäische Patentschrift
Dieses Kapitel beschreibt den Inhalt und die Form der europäischen Patentschrift sowie die Ausstellung der Urkunde über das europäische Patent. Es legt fest, welche Informationen in der Patentschrift enthalten sein müssen und wie die Urkunde ausgestellt wird.
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