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ep:inhalt_der_beschreibung

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Inhalt der Beschreibung

siehe auch

Inhalt der Beschreibung

Regel 42 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) legt fest, welche Angaben die Beschreibung einer europäischen Patentanmeldung enthalten muss.

Regel 42 (1) EPÜ → Angaben in der Beschreibung
Beschreibt, welche Angaben die Beschreibung enthalten muss.

Regel 42 (2) EPÜ → Reihenfolge der Angaben
Erklärt, dass die Beschreibung in der angegebenen Art und Weise sowie Reihenfolge abzufassen ist.

siehe auch

AO EPÜ, Teil 3, Kapitel II → Anmeldebestimmungen
In diesem Kapitel werden die formalen Anforderungen an die europäische Patentanmeldung behandelt. Es umfasst Vorschriften zum Erteilungsantrag, zur Beschreibung, zu den Patentansprüchen, zur Zusammenfassung und zu unzulässigen Angaben sowie zu den Formerfordernissen für die Anmeldungsunterlagen.

ep/inhalt_der_beschreibung.1731243541.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/10 12:59 von areichelt