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Eine Euro-PCT-Anmeldung gilt als Stand der Technik nach Artikel 54 Absatz 3 [→ Neuheit], wenn die in Artikel 153 Absatz 3 oder 4 [→ Erwiderung auf vom EPA erstellte internationale Recherchen- oder vorläufige internationale Prüfungsberichte] festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und die Anmeldegebühr nach Regel 159 Absatz 1 c) [→ Das Europäische Patentamt als Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt - Erfordernisse für den Eintritt in die europäische Phase] entrichtet worden ist.
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