Als Verfahrensgrundsätze werden die grundlegenden Prinzipien bezeichnet, nach denen ein Verfahren [→ Zivilprozess] gestaltet ist.
Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze sind der Verfügungsgrundsatz (auch Dispositionsmaxime) bzw. dessen Gegenteil, der Amtsgrundsatz (auch Offizialmaxime), der Untersuchungsgrundsatz (auch Amtsermittlungsgrundsatz) bzw. dessen Gegenteil, der Beibringungsgrundsatz (auch Verhandlungsmaxime).
Daneben wird zuweilen den Verfahrensgrundsätzen auch zugeordnet: das Grundrecht auf rechtliches Gehör, die Unmittelbarkeit des Verfahrens, die Mündlichkeit des Verfahrens (bzw. Schriftlichkeit im Patent- und Markenverfahren) und die Förderung der Prozeßökonomie (auch Konzentrationsmaxime, Beschleunigungsgrundsatz).
In Patent- und Markenverfahren herrscht der Antragsgrundsatz - ein Aspekt des Verfügungsgrundsatzes - vor, sowie hinsichtlich der Ermittlung der Tatsachen und Beweiserhebung der Amtsermittlungsgrundsatz. Daneben besteht aber auch eine Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Die Verfahrensgrundsätze sind in den verschiedenen Instanzen und Verfahrenstypen jedoch unterschiedlich ausgeprägt. Ein Rückgriff auf die Regelungen der ZPO findet in unterschiedlichem Ausmaß statt.
→ Rechtsfrieden
→ Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
→ Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit
→ Schuldgrundsatz („nulla poena sine culpa“)
→ Öffentliche Ordnung („ordre public“)
→ Effektivitätsgrundsatz („effet utile“)
→ Verbot des Richtens in eigener Sache
→ Verbot der Schlechterstellung („reformation in peius“)
→ Rechtliches Gehör
→ Verfügungsgrundsatz
→ Offizialmaxime
→ Untersuchungsgrundsatz (auch Amtsermittlungsgrundsatz)
→ Beibringungsgrundsatz
→ Meistbegünstigungsprinzip
→ Antragsgrundsatz
→ Verfügungsgrundsatz
→ Prozeßökonomie
→ Unmittelbarkeit des Verfahrens
→ Mitwirkungspflicht der Beteiligten
→ Prozessuale Fürsorgepflicht
→ Wahrheitsfindung
→ Grundsatz der Rechtsmittelklarheit
→ Verhandlungsgrundsatz
→ Unzulässigkeit des Doppelexequaturs
→ Verfahrensgrundsätze des Nichtigkeitsverfahrens
→ Verfahrensgrundsätze des Markenwiderspruchsverfahrens