Im Verfahrensrecht bezeichnet der Begriff Sachlage die Gesamtheit der relevanten Fakten und Umstände eines Falles, die zur Entscheidungsfindung durch das Gericht herangezogen werden.
→ Rechtsfall
Eine Situation, in der zwei oder mehr Parteien über eine Rechtsfrage oder einen Sachverhalt unterschiedlicher Meinung sind und ihre jeweiligen Ansprüche oder Rechte durchsetzen wollen.