Regel 10 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.
Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst die folgenden Abschnitte:
(a) ein schriftliches Verfahren;
(b) ein Zwischenverfahren, während dessen auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien stattfinden kann;
© ein mündliches Verfahren, das, vorbehaltlich der Regeln 116.1 und 117, eine mündliche Verhandlung der Parteien einschließt, sofern das Gericht nicht mit Zustimmung der Parteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet;
(d) ein Schadensersatzverfahren, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann;
(e) ein Kostenfestsetzungsverfahren.
EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.