Partei

Mit der Zulassung der Intervention wird der Antragsteller am Verfahren beteiligt und muss gemäß Regel 315(4) EGPVO [→ Streithelfer als Partei] wie eine Partei behandelt werden. Daher muss ihm Zugang zu den Akten gewährt werden, damit er das Verfahren ordnungsgemäß führen kann.1)

1)
EPG, Lokalkammer München, Entscheidung vom 2. Oktober 2024, UPC_CFI_153/2024