Klage gegen den Patentinhaber

Regel 42 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist und beschreibt die Anforderungen an die Klageschrift.

Regel 42 (1) EPGVO → Richtung der Klage
Bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist.

Regel 42 (2) EPGVO → Anforderungen an die Klageschrift
Beschreibt die Anforderungen an die Klageschrift, einschließlich der Angaben, die darin enthalten sein müssen.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.