Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage

Regel 29A der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.

Regel 29A (a) EPGVO → Vorgebrachte Tatsachen
Die Erwiderung auf die Widerklage muss die vorgebrachten Tatsachen, einschließlich des Bestreitens der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen, enthalten.

Regel 29A (b) EPGVO → Vorgebrachte Beweismittel
Die Erwiderung auf die Widerklage muss die vorgebrachten Beweismittel, soweit verfügbar, sowie alle weiteren angebotenen Beweismittel enthalten.

Regel 29A © EPGVO → Begründung zur Abweisung der Widerklage
Die Erwiderung auf die Widerklage muss die Begründung, warum die Widerklage auf Nichtigerklärung abgewiesen werden soll, einschließlich rechtlicher Ausführungen sowie aller Gründe dafür, dass abhängige Ansprüche des Patents unabhängig rechtsgültig sind, enthalten.

Regel 29A (d) EPGVO → Anordnungen während der Zwischenanhörung
Die Erwiderung auf die Widerklage muss die Angabe aller Anordnungen, die der Kläger und der Inhaber während der Zwischenanhörung in Bezug auf die Klage auf Nichtigerklärung beantragen werden, enthalten.

Regel 29A (e) EPGVO → Reaktion auf die Wahl des Beklagten
Die Erwiderung auf die Widerklage muss die Reaktion des Klägers und des Inhabers auf die vom Beklagten gegebenenfalls getroffene Wahl gemäß Artikel 33 Absatz 3 des Übereinkommens und Regel 37.4 enthalten.

Regel 29A (f) EPGVO → Aufstellung der Unterlagen
Die Erwiderung auf die Widerklage muss eine Aufstellung der Unterlagen, einschließlich aller Zeugenaussagen, auf die in der Erwiderung auf die Widerklage Bezug genommen wird, sowie gegebenenfalls den Antrag, dass alle Unterlagen oder Teile davon nicht übersetzt zu werden brauchen, und/oder jeden Antrag gemäß Regel 262.2 oder Regel 262A enthalten.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.