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upc:anordnungen_waehrend_der_zwischenanhoerung

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Anordnungen während der Zwischenanhörung

Regel 29A (d) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die Angabe aller Anordnungen, die der Kläger und der Inhaber während der Zwischenanhörung in Bezug auf die Klage auf Nichtigerklärung beantragen werden, enthalten muss.

Regel 29A (d) EPGVO

Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss die Angabe aller Anordnungen, die der Kläger und der Inhaber während der Zwischenanhörung in Bezug auf die Klage auf Nichtigerklärung beantragen werden, enthalten.

siehe auch

Regel 29A EPGVO → Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.

upc/anordnungen_waehrend_der_zwischenanhoerung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1