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Regel 29A (c) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die Begründung, warum die Widerklage auf Nichtigerklärung abgewiesen werden soll, einschließlich rechtlicher Ausführungen sowie aller Gründe dafür, dass abhängige Ansprüche des Patents unabhängig rechtsgültig sind, enthalten muss.
Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss enthalten: die Begründung, warum die Widerklage auf Nichtigerklärung abgewiesen werden soll, einschließlich rechtlicher Ausführungen sowie aller Gründe dafür, dass abhängige Ansprüche des Patents unabhängig rechtsgültig sind.
Regel 29A EPGVO → Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.
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