Case Management System (CMS)

Das Case Management System (CMS) des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ist eine webbasierte Plattform, die von Benutzern genutzt wird, um elektronische Anträge und Verfahrensdokumente bei Gericht einzureichen und zu verwalten. Es ermöglicht Patentinhabern und ihren Vertretern, Anträge wie das Opt-Out für europäische Patente gemäß Artikel 83 des EPGÜ einzureichen, mit dem sie den Übergang zu dem Einheitlichen Patentgericht vorübergehend vermeiden können.

Das CMS bietet eine Benutzeroberfläche, über die alle Verfahrensschritte, Anträge und Zustellungen digital erfolgen. Es wird auch für die Kommunikation zwischen den Parteien und dem Gericht genutzt, um Effizienz und Transparenz in den Verfahrensabläufen sicherzustellen. Neben dem Opt-Out können auch andere Verfahrensdokumente eingereicht und verwaltet werden.

Die Verfahrensregeln des Einheitlichen Patentgerichts (Rules of Procedure of the Unified Patent Court) bestimmen, dass alle Verfahrensschritte und -handlungen, einschließlich der Einreichung von Anträgen und der Kommunikation zwischen den Parteien und dem Gericht, über elektronische Mittel erfolgen sollen. Insbesondere in Regel 4 der Verfahrensregeln wird die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation und Akteneinsicht behandelt, was die rechtliche Grundlage für das CMS darstellt.

https://cms.unified-patent-court.org/login

siehe auch

Regel 4 EPGVO → Einreichung von Unterlagen
Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen bei der Kanzlei oder der betreffenden Nebenstelle in elektronischer Form und die Bestätigung des Eingangs durch eine elektronische Quittung.