Zurücknahme von Prioritätsansprüchen

Regel 90bis.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zurücknahme von Prioritätsansprüchen.

Regel 90bis.3 a) PCT → Zeitpunkt der Zurücknahme von Prioritätsansprüchen
Beschreibt den Zeitpunkt, zu dem Prioritätsansprüche zurückgenommen werden können.

Regel 90bis.3 b) PCT → Zurücknahme mehrerer Prioritätsansprüche
Regelt die Zurücknahme mehrerer Prioritätsansprüche.

Regel 90bis.3 c) PCT → Wirksamkeit der Zurücknahme von Prioritätsansprüchen
Regelt die Wirksamkeit der Zurücknahmeerklärung von Prioritätsansprüchen.

Regel 90bis.3 d) PCT → Änderung des Prioritätsdatums
Beschreibt die Auswirkungen der Zurücknahme auf das Prioritätsdatum.

Regel 90bis.3 e) PCT → Internationale Veröffentlichung bei geänderter Frist
Regelt die internationale Veröffentlichung bei geänderter Frist aufgrund der Zurücknahme.

siehe auch

Regel 90bis PCT → Zurücknahmen
Regelt die Zurücknahme der internationalen Anmeldung, von Bestimmungen, Prioritätsansprüchen und Anträgen.