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Regel 90bis.3 a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem Prioritätsansprüche zurückgenommen werden können.
Der Anmelder kann eine nach Artikel 8 Absatz 1 in der internationalen Anmeldung in Anspruch genommene Priorität vor Ablauf von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum jederzeit zurücknehmen.
Regel 90bis.3 PCT → Zurücknahme von Prioritätsansprüchen
Regelt die Zurücknahme von Prioritätsansprüchen.
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