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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:internationale_veroeffentlichung_bei_geaenderter_frist

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Internationale Veröffentlichung bei geänderter Frist

Regel 90bis.3 e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die internationale Veröffentlichung bei geänderter Frist aufgrund der Zurücknahme.

Regel 90bis.3 e) PCT

Im Falle der Frist nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a kann das Internationale Büro die internationale Veröffentlichung dennoch auf der Grundlage der nach dem ursprünglichen Prioritätsdatum berechneten Frist vornehmen, wenn die vom Anmelder übersandte oder durch das Anmeldeamt oder die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde übermittelte Zurücknahmeerklärung beim Internationalen Büro nach Abschluß der technischen Vorbereitungen für die internationale Veröffentlichung eingeht.

siehe auch

Regel 90bis.3 PCT → Zurücknahme von Prioritätsansprüchen
Regelt die Zurücknahme von Prioritätsansprüchen.

pct/internationale_veroeffentlichung_bei_geaenderter_frist.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:30 von mfreund