Art. 2 xix) des PCT-Vertrag definiert das Internationale Büro der Organisation.
Bedeutet “Internationales Büro” das Internationale Büro der Organisation [→ WIPO] und – für die Dauer ihres Bestehens – die Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI).
Artikel 55 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.
Artikel 55 (1) PCT → Verwaltungsaufgaben des Internationalen Büros
Beschreibt die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben durch das Internationale Büro.
Artikel 55 (2) PCT → Sekretariatsaufgaben
Regelt die Sekretariatsaufgaben des Internationalen Büros für die Organe des Verbands.
Artikel 55 (3) PCT → Rolle des Generaldirektors
Beschreibt die Rolle des Generaldirektors als höchster Beamter des Verbands.
Artikel 55 (4) PCT → Veröffentlichungen des Internationalen Büros
Regelt die Herausgabe von Veröffentlichungen durch das Internationale Büro.
Artikel 55 (5) PCT → Unterstützung durch nationale Ämter
Beschreibt die Unterstützung durch nationale Ämter gemäß der Ausführungsordnung.
Artikel 55 (6) PCT → Teilnahme an Sitzungen
Regelt die Teilnahme des Generaldirektors und des Personals an Sitzungen.
Artikel 55 (7) PCT → Vorbereitung von Revisionskonferenzen
Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.
Artikel 55 (8) PCT → Weitere Aufgaben
Das Internationale Büro nimmt alle anderen übertragenen Aufgaben wahr.
Art. 2 PCT → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.
PCT, Kapitel V → Verwaltungsbestimmungen
Dieses Kapitel regelt die Verwaltungsstrukturen und -verfahren des Verbands, einschließlich der Rolle der Versammlung und des Exekutivausschusses.