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Artikel 55 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Herausgabe von Veröffentlichungen durch das Internationale Büro.
Das Internationale Büro gibt ein Blatt sowie die anderen Veröffentlichungen heraus, die in der Ausführungsordnung vorgesehen sind oder von der Versammlung angeordnet werden.
Artikel 55 PCT → Das Internationale Büro
Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.
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