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Artikel 55 (3) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Rolle des Generaldirektors als höchster Beamter des Verbands.
Der Generaldirektor ist der höchste Beamte des Verbands und vertritt den Verband.
Artikel 55 PCT → Das Internationale Büro
Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.
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