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Artikel 55 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Sekretariatsaufgaben des Internationalen Büros für die Organe des Verbands.
Das Internationale Büro besorgt das Sekretariat der verschiedenen Organe des Verbands.
Artikel 55 PCT → Das Internationale Büro
Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.
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