Wirkung auf vermehrtes biologisches Material

§ 9a (1) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Wirkung des Patents auf biologisches Material, das durch Vermehrung gewonnen wird.

§ 9a (1) PatG

Betrifft das Patent biologisches Material, das auf Grund einer Erfindung mit bestimmten Eigenschaften ausgestattet ist, so erstrecken sich die Wirkungen von § 9 [→ Wirkung des Patents] auf jedes biologische Material, das aus diesem biologischen Material durch generative oder vegetative Vermehrung in gleicher oder abweichender Form gewonnen wird und mit denselben Eigenschaften ausgestattet ist.

siehe auch

§ 9a PatG → Wirkung des Patents bezüglich biologischem Material
Beschreibt die Wirkung des Patents auf biologisches Material und genetische Informationen.